Die Herkunftsbezeichnung g.U. wird bei Produktionen verwendet, deren gesamter Produktionszyklus, vom Rohstoff, bis zum fertigen Produkt innerhalb einer bestimmten geographischen Region zertifiziert wird (daher außerhalb dieses Gebietes nicht reproduziert werden kann), während das Label g.g.A. landwirtschaftlichen Produkten oder Lebensmitteln verliehen wird, für welche zumindest eine der Produktionsphasen untrennbar mit dem spezifischen geographischen Gebiet verbunden ist.
Auch in diesem Fall müssen Produzenten sich an das komplexe Regelwerk der Spezifikationen, die denen für das g.U.-Siegel vorgesehenen Normen ähnlich sind, halten und unterstehen einem unabhängigen Kontrollorganismus, der jeden einzelnen Aspekt der Produktionskette überwacht.
Sowohl für das g.U.- als auch für das g.g.A.-Siegel sind also von Seiten der europäischen und nationalen Institutionen neben der rigorosen Einhaltung der Produktionsregeln, auch Schutzmaßnahmen vorgesehen, welche Verbrauchern eine Qualitätsgarantie für die zertifizierten Produkte bezüglich des gesamten Produktionszyklus und des Vertriebs bieten.