Ein Produkt erhält die Herkunftsbezeichnung g.U., wenn alle Produktions-, Verarbeitungs- und Weiterverarbeitungsphasen in einem bestimmten geographischen Gebiet stattfinden und die strengen Produktionsregeln, die in den Herstellungsspezifikationen festgelegt sind, beachtet wurden.
Daraus folgt, dass ein g.U.-Produkt, dessen gesamter Produktionszyklus hinsichtlich der zahlreichen natürlichen (Rohstoff, Produktionsgegend,…) und menschlichen Faktoren (Produktions- und Verarbeitungstechnik) garantiert ist, ein “Unikum“ darstellt, das außerhalb dieses bestimmten geographischen Gebietes nicht reproduzierbar ist.
Von den Normen zum Anbau von Oliven, über die Ernte bis hin zum Abpacken der fertigen Produkte, müssen alle Regeln der Spezifikationen zur Produktion eines Olivenerzeugnisses g.U. rigoros beachtet werden, um das europäische Qualitätslabel zu erhalten.
Auch nach dem Verpackungsprozess, wie zum Beispiel in der Phase des Vertriebs, werden Kontrollen durchgeführt, um sicherzustellen, dass ein Produkt den vorgesehenen Qualitätsschutz-Standards hundertprozentig entspricht.